Continentale Berufshaftpflicht für Heilpraktiker und Heilberufe 

Speziell für die Berufsgruppe der Heilberufe bietet die Continentale Sachversicherung ein umfangreiches und preisgünstiges Deckungskonzept in der Berufshaftpflicht für z.B. Heilpraktiker.

Sichern Sie sich gegen Schäden in Ihrem Berufsalltag ab. Zum Beispiel bei Schäden die aus Ihrer Tätigkeit als Heilpraktiker oder Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Yogalehrer oder auch als Kosmetiker entstehen. Bei einem materiellen Schaden können die Forderungen gegen Sie schon sehr hoch sein. Richtig schlimm wird es aber, wenn jemand verletzt wird. Mit der Berufshaftpflichtversicherung KuBuS für Ihren Heilberuf schützen Sie sich gegen Ansprüche Dritter.

Heilberufe Heilpraktiker
Person's Hands Massaging a Person's Bare Back With Fabric Balls

Die Berufshaftpflicht-versicherung für Heilpraktiker und Heilberufe

Welche Schäden können hier auftreten bzw. verursacht werden die dann zu einer Haftung führen. Hier ein paar Beispiele aus der Praxis:

  • Sie behandeln einen Patienten und dieser klagt danach über Schmerzen oder einen nicht eingetretenen Heilungserfolg.
  • Ein Patient verletzt sich an einem Ihrer Einrichtungs-/Behandlungsgegenstände oder stürzt unglücklich über einen im Weg befindlichen Stuhl oder Hocker und bricht sich ein Gliedmaß und fällt dadurch beruflich aus.
  • Sie machen einen Hausbesuch bei einem Patienten und dabei fällt ein zur Behandlung verwendeter Gegenstand auf den Parkettboden und verursacht ein Loch.

Die Highlights der Continentale Berufshaftpflicht für Heilberufe

Die Leistungen in der Übersicht:

  • Abhandenkommen von eingebrachten – Sachen – Wertsachen (zehnfach maximiert) der Patienten, ihrer Begleiter und Besucher
  • Abhandenkommen von Türschlüsseln, Codekarten und Transpondern Dritter
  • Ansprüche wegen Benachteiligungen
  • Apparate zur Durchführung von Behandlungen
  • Auslandsschäden – weltweit
  • Berufsausübung anlässlich von Hausbesuchen, beruflichen Veranstaltungen und Fortbildungen
  • Besserstellung durch Vorversicherung
  • Dozententätigkeit im Inland und gelegentlich im Ausland
  • Erweiterter Strafrechtsschutz
  • Gebrauch geliehener Kraftfahrzeuge anlässlich von Geschäftsreisen
  • Innovationsgarantie
  • Internetrisiko – Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten
  • Kleintiere (auch Hunde) für den therapeutischen Einsatz einschließlich Tierhalter-/-hüterrisiko
  • Labor (Betrieb und Unterhaltung für den eigenen Bedarf)
  • Mietsachschäden
  • Nachhaftung für 10 Jahre
  • Neuwertentschädigung
  • Praxisübliche Nebenrisiken – z. B. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtrisiko, Geschäftsreisen sowie Teilnahme an Kongressen, Symposien, Ausstellungen, Kursen etc.
  • Schulungsveranstaltungen in eigenen und fremden Räumlichkeiten
  • Sonstige Tätigkeitsschäden
  • Strahlenwagnisse
  • Umwelthaftpflicht- und Umweltschadens-Basisversicherung
  • Vertretungen (vorübergehend durch beschäftigte Vertreter/für verhinderte Berufskollegen)
  • und vieles mehr
Birne

Wie geht die Berufshaftpflicht vor

Eine Berufshaftpflichtversicherung nimmt dem Heilpraktiker die Prüfung der Anschuldigung ab. Ist die Forderung unberechtigt, begleitet sie ihn durch das möglicherweise anhängige Gerichtsverfahren und sorgt für entsprechende Gutachten. Ansonsten begleicht sie die Forderung bis zur vereinbarten Deckungshöhe. Während der Ausbildung ist ein Versicherungsschutz nicht notwendig, da Azubis wirtschaftliche Risiken nicht tragen müssen, sondern über die Praxis versichert werden.

Was soll versichert sein in der Berufshaftpflicht 

Es ist zu prüfen, ob alle angebotenen Untersuchungsformen und Therapien in der jeweiligen Versicherung enthalten sind. Die Deckungshöhe sollte dabei auch der Anzahl seiner Patienten angepasst sein. Außerdem kann es sinnvoll sein die Berufshaftpflichtversicherung um weitere Versicherungsbausteine zu ergänzen. Die Höhe der zu zahlenden Prämien wird bei einem Heilpraktiker unter anderem von den angebotenen Therapieformen beeinflusst. So zahlt ein Heilpraktiker, welcher Faltenunterspritzungen anbietet, erheblich mehr.

Worauf ist zu achten bei einer Berufshaftpflicht

Es ist darauf zu achten welche Leistungen im Schadensfall enthalten sind. Hier ist natürlich erst einmal wichtig, dass alle Therapieformen und Tätigkeiten des Heilpraktikers versichert sind. Aber auch Hausbesuche, Vertretungstätigkeiten von und für ihn sowie das eigene Labor sollten versichert sein. Sollten Tätigkeiten im Ausland vorgenommen werden, muss dies ebenfalls in der Versicherung aufgeführt werden.

Ist Praxisinventar vorhanden ?

Die Praxisinventarversicherung bietet einen weiteren sinnvollen Schutz. Die Praxiseinrichtung ist eine Investition in den Beruf und sollte auch abgesichert werden. Ein Schaden der aufgrund einer fehlenden Versicherung und mangelnden finanziellen Rücklagen nicht sofort behoben werden kann, ist existenzbedrohend. In der Kombination der Berufshaftpflicht ist hier auch ein Nachlass vom Versicherer möglich. Die Inhaltsversicherung für Ihre Einrichtung/Inventar leistet bei Schäden durch Feuer, Sturm/Hagel, Leistungswasser, Diebstahl oder Vandalismus oder auch bei einer Betriebsunterbrechung.

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