Wo ist das Problem?
Als Selbständiger/Freiberufler besteht gesetzlich wenig oder gar kein Schutz aufgrund längerer Krankheitsausfälle oder gar Arbeitsunfähigkeit. Hier muss selbst vorgesorgt werden.
Niemand kann vorhersagen, ob und wann es einen trifft und man seinen Beruf aufgrund Krankheit, Unfall oder Berufsunfähigkeit dann noch ausüben kann. Aber jeder kann sich dagegen finanziell absichern.
Wir analysieren für Sie in diesen Fällen:
Wir analysieren in folgenden Fällen für Sie
- Haben Sie eine eigene Praxis und dafür für Einrichtung/Inventar und Gerätschaften entsprechend Kapital investiert? Dann macht eine Geschäftsinhaltsversicherung für Ihre Praxisausstattung Sinn um Ihren Neuwert abzusichern. – Hier mehr Infos
- Bei einer längeren Krankheit mit einem vereinbarten Krankentagegeld um entstehende Kosten aufzufangen – Hier mehr Infos
- Bei einem Unfall mit einer bleibenden Invalidität die Ihre tägliche Arbeit erschwert in Form einer vereinbarten Kapitalleistung oder lebenslanger Rente. – Hier mehr Infos
- Wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können aufgrund einer Berufsunfähigkeit, verursacht durch eine Krankheit, einem Unfall oder aus psychischen Gründen. – Hier mehr Infos